Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (G-SIG: 00021378)
Prüfungserfordernis als Nachweis der Sachkenntnis gem. § 50 Arzneimittelgesetz; Einzelheiten zu den Prüfungsanforderungen und zur Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse; Ersatznachweise