Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV) (G-SIG: 13022089)
Nähere Bestimmung der zulässigen Beschäftigungen von Kindern über 13 Jahren und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen in den durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgegebenen Grenzen