Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung - AtSMV) (G-SIG: 12021296)
Verpflichtung der Betreiber zur Bestellung eines betriebsangehörigen Sicherheitsbeauftragten während der Betriebsphase der Anlage und Regelung der den Aufsichtsbehörden zu meldenden sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen, sowie den erforderlichen Inhalt der Meldung und die Meldefristen