Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren (G-SIG: 09021210)
Umsetzung von Artikel 3 der Richtlinie 81/602/EWG des Rates vom 31.7.81 über ein Verbot von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung und von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung. Verbot der Herstellung und des Inverkehrbringens von Tierarzneimitteln, die Stilbene und -derivate oder Thyreostatika enthalten