Verordnung über das Unternehmensregister (Unternehmensregisterverordnung - URV) (G-SIG: 16021383)
Regelung technischer Einzelheiten zu Aufbau und Führung sowie zur Datenübermittlung einschließlich der Vorgaben für Datenformate; Löschungsfristen; Regelungen zu Auskunftsdienstleistungen <p> </p>