Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Zeitlich befristeter Erlass der Verordnung bis zum 31. Dezember 2018, Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut einer Population, Zulassung einer Population, Pflichten von Erhaltungszüchtern, Aufgaben des Bundessortenamtes