Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)
Neufassung, inhaltlich weitgehende Fortführung der bisherigen Verordnung, Neuregelung der Zuständigkeiten für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung, Festlegung der Inhalte des Antrags auf eine Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe, Ausgestaltung des Prozesses des elektronischen Anmeldens von Wachpersonal über das Bewacherregister, Aufhebung bestimmter Pflichten der Gewerbetreibenden