Verordnung über bergbauliche Unterlagen, Einwirkungsbereiche und die Bergbau-Versuchsstrecke (G-SIG: 09021417)
Regelungen für die zeichnerische Darstellung in Karten und Lagerissen, die zur Beantragung von Bergbauberechtigungen vorgelegt werden. Vorschriften zur Festlegung des Einwirkungsbereichs untertägiger Gewinnungsbetriebe. Die §§ 50 bis 74 BBergG werden auf die Bergbau-Versuchsstrecke in Dortmund-Derne für anwendbar erklärt.