Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) (G-SIG: 00021868)
Anpassung der Geschäftsbedingungen in der Wasserversorgung unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlich-technischen Besonderheiten an die Zielsetzung des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz). Die Versorgung von Industrieunternehmen bleibt von der VO unberührt