Verordnung gegen Stress in der Arbeitswelt erlassen
Erlass einer Anti-Stress-Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor psychischen Belastung in der Arbeitswelt: Berücksichtigung der Gestaltung der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, sozialer Einflussfaktoren, der Bedingungen des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitszeit als mögliche Gefährdungsfaktoren, Entwicklung geeigneter Beurteilungskriterien als Vorgaben für Gefährdungsbeurteilungen