Veröffentlichung zivilrechtlicher Entscheidungen von Gerichten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sieht die Bundesregierung – zur Förderung des Verbraucherschutzes und vor dem Hintergrund, dass der Bundesgerichtshof am 5. April 2017 entschieden hat, dass Gerichte ihre zivilrechtlichen Entscheidungen in aller Regel zumindest anonymisiert veröffentlichen müssen und die Weitergabe von Entscheidungsabschriften an Dritte Teil der öffentlichen Aufgabe der Justiz ist, Rechtsprechung zu veröffentlichen (Az. IV AR (VZ) 2/16) – die Zivilgerichte in Deutschland gewappnet, diese Entscheidung zeitnah und umfassend umzusetzen, und in welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, die Länder, etwa im Rahmen des "Pakts für den Rechtsstaat", bei dieser Aufgabe finanziell, technisch oder in anderer Weise zu unterstützen?