Veröffentlichung von Zulassungsstudien für Pestizide und Gentechnik-Pflanzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung bei den EU-Beratungen für mehr Transparenz bei Zulassungsstudien für Pestizide, Gentechnikpflanzen u. a. (Procedure 2018/0088/COD) mit der Absicht der EU-Kommission überein, diese Studien direkt nach Erreichen der Anträge zu veröffentlichen sowie die Beweislast für eine mögliche Schädigung von Geschäftsinteressen durch die Veröffentlichung von den Antragstellern tragen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?