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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-83655

Veröffentlichung von Entscheidungen zu Fusionen im Amtsblatt der EU-Kommission

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zutreffend, dass von der EU-Kommission genehmigte Fusionen in relevanten Teilen vollzogen sein können bzw. häufig vollzogen sind, noch bevor die Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht wird und die Mitgliedstaaten damit eine Nichtigkeitsklage gegen die Fusion erheben können, und inwiefern kann eine Klage in einem solchen Fall die Fusion noch verhindern bzw. eine bereits vollzogene Fusion rückabwickeln, beispielsweise im Fall der im Frühjahr 2017 genehmigten Fusionen von Syngenta und ChemChina sowie Dow und DuPont, für die die Entscheidungen bisher nicht im Amtsblatt der Europäischen Kommission erschienen sind, während der Vollzug der Zusammenschlüsse voranschreitet?