Veröffentlichung eines BMF-Schreibens zur sogenannten 0,03-Prozent-Regelung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Mitteilung des Bundes der Steuerzahler, wonach in Kürze mit der Veröffentlichung eines Verwaltungsschreibens zur sog. 0,03-Prozent-Regelung durch das BMF zu rechnen sei, und wird das BMF in diesem die bereits mehrfach bestätigte Rechtsprechung (vgl. z. B. Bundesfinanzhof, Urteile vom 22. September 2010 – VI R 54/09, VI R 55/09 und VI R 57/09) für allgemeingültig erklären, wonach der geldwerte Vorteil für die Nutzung eines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung kommen kann, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat, so dass die Schreiben vom 23. Oktober 2008, BStBl I S. 961 und vom 12. März 2009, BStBl I S. 500 nicht mehr anzuwenden sind?