Veröffentlichung eines Berichts nach § 50j des Energiewirtschaftsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung den Bericht gemäß § 50j Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG; "Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag zum 12. Juli 2023, ob es erforderlich und angemessen ist, die Maßnahmen nach den §§ 50a bis 50h insbesondere in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Energiewirtschaft und den Klimaschutz beizubehalten. Die Bundesregierung veröffentlicht den Bericht.") dem Deutschen Bundestag vorlegen, nachdem dies nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt ist, und welcher externe Sachverstand wird für die Erarbeitung herangezogen?