Veröffentlichung eines Berichts nach § 50j des Energiewirtschaftsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bislang nicht den nach den §§ 50a bis 50h des Energiewirtschaftsgesetzes fälligen Bericht vorgelegt, und welche Kraftwerke wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im jüngsten "Stresstest" (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Netzreserve/Systemanalysen_UeNB_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3) für systemrelevant bzw. nicht abschaltbar erklärt?