Veröffentlichung des von der EU-Kommission genehmigten Stilllegungsplan für den deutschen Steinkohlenbergbau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung bereit, den ihr vorliegenden und am 7. Dezember 2011 von der EU-Kommission genehmigten Stilllegungsplan für den deutschen Steinkohlenbergbau zu veröffentlichen bzw. dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu geben, angesichts der Tatsache, dass die EU-Kommission eine Veröffentlichung nicht vorgesehen hat, eine Veröffentlichung aber laut der Mitteilung vom 8. Februar 2012 der Bundesregierung anheimstellt, und wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage lehnt die Bundesregierung eine Veröffentlichung ab?