Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans Strom 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Verschiebung der Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans Strom 2014 (siehe Meldung "Veröffentlichung NEP und O-NEP 2014" unter www.netzentwicklungsplan.de/ver%C3%B6ffentlichung-nep-und-o-nep-2014) vor dem Hintergrund, dass § 12b des Energiewirtschaftsgesetzes eine Veröffentlichung am 3. März eines jeden Jahres verpflichtend vorsieht, und welcher Zusammenhang besteht zwischen dieser Entscheidung und der öffentlichen Debatte über den Bau der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung von Bad Lauchstädt nach Meitingen im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen?