Veröffentlichung des "besonderen Teils der Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß GwG“ für den Bankensektor
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird der "besondere Teil der Auslegungsund Anwendungshinweise gemäß § 51 Abs. 8 GwG" für den Bankensektor veröffentlicht, der in der "Ersten Nationalen Risikoanalyse. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/201 9-10-19-erste-nationale-risikoanalyse_2018-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=7, vgl. Abschnitt 4.3 Wertpapiersektor, S. 88) sowie vom Exekutivdirektor Abwicklung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Dr. Thorsten Pötzsch im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" am 23. September 2020 (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fincenfiles-bafin-geldwaesche-1.5041685) für das Jahr 2020 angekündigt wurde, und wie begründet die Bundesregierung die Verzögerung?