Veröffentlichung der Zulassung bzw. Schließung von Grenzübergangsstellen im Bundesanzeiger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Anhand welchen Maßstabes werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulassung und Schließung von Grenzübergangsstellen (bitte nach Schiffs- bzw. Seeverkehr, – zivilem – Luftverkehr und "grünen" Grenzen bzw. "auf dem Landweg" aufschlüsseln) gemäß § 61 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes im Bundesanzeiger veröffentlicht, und warum hat die Bundesregierung dies nach der Wiedereinführung von Kontrollen an der deutschen Grenze zu Österreich "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" (www. sueddeutsche.de/politik/raetsel-der-woche-wann-ist-ein-grenzuebergang-ein-grenzuebergang-1.40 43746) nicht gemacht?