Veröffentlichung der Subventionshöhe pro Empfänger nach §§ 9a, 9b, 10 Stromsteuergesetz und §§ 51, 54, 55 Energiesteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, die Subventionshöhe nach den §§ 9a, 9b, 10 des Stromsteuergesetzes und den §§ 51, 54, 55 des Energiesteuergesetzes pro Empfänger zu veröffentlichen, wie es auch bei Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung passiert, und welche konkreten juristischen Einwände können aus Sicht der Bundesregierung dagegen sprechen?