Veröffentlichung der neuen Programmablaufpläne zur Berechnung der Lohnsteuer nach den Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann plant die Bundesregierung, die neuen Programmablaufpläne zur Berechnung der Lohnsteuer nach den Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zu veröffentlichen, und wie wird sichergestellt, dass in den Fällen der Lohnsteuerklasse II unter Anwendung des neu gefassten § 24b Absatz 4 EStG für das Kalenderjahr 2015 eine Veranlagung durchgeführt wird, wenn eine Nachholung nach dem neu eingefügten § 52 Absatz 37b EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren durchgeführt wurde (bitte mit Begründung)?