Veröffentlichung der jährlichen statistischen Ergebnisse über Schwangerschaftsabbrüche
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für wie viele der bundesweit rund 400 Kreise und kreisfreien Städte hat das Statistische Bundesamt, wie es nach § 16 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgeschrieben ist, die jährlichen statistischen Ergebnisse über Schwangerschaftsabbrüche veröffentlicht, und aus welchen Gründen kann für die übrigen Kreise und kreisfreien Städte keine Veröffentlichung von Daten trotz der Verwendung von Geheimhaltungsverfahren wie einer 5er- oder 10er-Rundung, so dass eine Identifizierbarkeit einzelner Fälle ausgeschlossen wäre, erfolgen?