Veröffentlichung der aggregierten Informationen der länderspezifischen Berichte multinationaler Unternehmensgruppen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für wann konkret ist mit einer Veröffentlichung der aggregierten Informationen der länderspezifischen Berichte (Country-by-Country Reporting – CbCR) wie im Jahressteuergesetz 2017 mit dem neuen § 138a der Abgabenordnung (AO) konkretisiert und in einzelnen europäischen Länder bereits umgesetzt (z. B. in Spanien: www.aqenciatri butaria.es/AEAT.internet/Inicio/La_Agencia_Tributaria/Memorias_y_estadisticas_tributarias/Estadi sticas/Estadisticas_por_impuesto/Impuesto_sobr e_Sociedades/Informe_Pais_por_Pais_para_multi nacionales_con_matriz_espanola.shtml) in Deutschland zu rechnen, und wie viele Datensätze sind aktuell vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die zuständigen Länderbehörden jeweils weitergeleitet worden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?<br />