Vermögensbilanz für die Infrastrukturgesellschaft Verkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sollen bei der Aufstellung einer Vermögensbilanz für die Infrastrukturgesellschaft Verkehr die Vermögenswerte der Straßeninfrastruktur berücksichtigt werden, welche der Gesellschaft zum Nießbrauch übertragen werden sollen, bzw. welche Vermögenswerte sind gemeint, die "nach den üblichen handelsrechtlichen Maßstäben" bilanziert werden sollen (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage "Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr" auf Bundestagsdrucksache 18/10804)?