Vermittlungsquote für behinderte Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Vermittlungsquote der Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund des § 219 Absatz 1 Satz 3 ff. SGB IX und, dass ein Drittel der Werkstattbeschäftigten lieber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten würde (vgl. Engels, Deremetz 2022: Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – Zweiter Zwischenbericht), und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung darauf reagieren?