Vermittlung von Niedriglohnbeschäftigungen durch die BA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum, und auf welcher Rechtsgrundlage sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, Beschäftigungen an Arbeitslose auch dann zu vermitteln, wenn Löhne unterhalb des Existenzminimums gezahlt werden? <br /> <br /> Warum fordert die Bundesagentur für Arbeit nicht den vom Jobcenter erreichten Betrag von 7,50 Euro, und in welchen Fällen wurden bisher derartige Vergleiche angestrebt?