Vermittlung von Abschiebehaft- bzw. Ausreisegewahrsamsplätzen durch das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Abschiebehaft- bzw. Ausreisegewahrsamsplätze wurden vom Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) seit seinem Bestehen für andere Bundesländer vermittelt (bitte nach beantragenden Bundesländern aufschlüsseln), und welche Bundesländer planen nach Kenntnis der Bundesregierung (etwa über Bundespersonal im ZUR) eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in gewöhnlichen Justizvollzugsanstalten entsprechend der Neuregelung des § 62a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (bitte ausführen)?