Vermittlung der Ergebnisse des Rosenburg-Projekts des BMJV im Rahmen einer Dauerausstellung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den Unterschied zwischen den Aussagen auf Bundestagsdrucksache 17/10495 einerseits (vgl. Antwort zu Frage 16, wonach sie das Vorhaben unterstütze, nach Abschluss des Rosenburg-Projekts des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz dessen Ergebnisse der Öffentlichkeit im Rahmen einer Dauerausstellung zu vermitteln) und auf Bundestagsdrucksache 18/4238 andererseits (wonach es "einer Prüfung des zuständigen Ressorts zu gegebener Zeit [obliege], ob eine Präsentation in Form einer Ausstellung im jeweiligen Einzelfall tatsächlich geeignet und sinnvoll erscheint", vgl. Antwort zu Frage 18), und ist die Bundesregierung nicht mehr der Auffassung, dass eine Dauerausstellung zu den personellen Kontinuitäten in den Bundesministerien zwischen der NS-Zeit und der Zeit nach 1945 eine gute gesellschaftliche Debatte befördern könnte?