Vermittlung behinderter Flüchtlinge in spezielle Integrationskurse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sicher, dass behinderte Anspruchsberechtigte durch die Kursträger in die vorgesehenen speziellen Inte- grationskurse für Behinderte – ggf. auch an andere Bildungsträger – vermittelt werden und nicht aus monetären Erwägungen in den "normalen" Integrationskursen des erstkontaktierten Kursträgers unterrichtet werden?