Vermietung von Flächen für Radabstellanlagen an Bahnstationen durch die Deutsche Bahn AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Deutschen Bahn AG als bundeseigenes Unternehmen, von Kommunen für das Überlassen von bahneigenen Flächen zur Errichtung von Radabstellanlagen Miete zu verlangen (www.sueddeutsche.de/muenchen/allachuntermenzing-zu-wenig-radlparkplaetze-1.4434961), und welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs als zielführend, um die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnstationen zu verbessern?