Vermerk über abgelehnte Asylbewerber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wo (in welcher Datenbank) wird vermerkt, dass das Asylverfahren von den Flüchtlingen (meine Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/13890) abgelehnt wurde, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die abgelehnten Asylbewerber nicht im Rahmen eines späteren Resettlementkontingents durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten?