Vermerk des Rentenerhöhungsbetrags oder des Rentenfreibetrags auf den Bescheiden der Rentenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, auf Bescheiden der Rentenversicherung den Rentenerhöhungsbetrag des zugrunde liegenden Jahres oder den Rentenfreibetrag zu vermerken, um damit Rentnerinnen und Rentner bei ihrer Steuererklärung zu entlasten und Steuerberatungskosten zu vermeiden (bitte mit Begründung)?