Vermeintlich mit internationalem Haftbefehl gesuchte türkische Staatsanwälte in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft es zu, dass die Regierung der Türkei drei von dort im Jahr 2015 nach Deutschland geflohene Staatsanwälte (Cekeriya Öz, Delal Kara und Mehmet Yüzgec) mit internationalem Haftbefehl suchen lässt sowie von der Bundesregierung deren Auslieferung verlangt hat, die in Baden-Württemberg Asyl beantragt haben, wegen Ermordungsgefahr polizeilichen Personenschutz erhalten haben und deren Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit noch nicht rechtskräftig beschieden sind (vgl. taz. die tageszeitung 16. August 2015; AFP 26. August 2015; Sabah 15. August 2015), und welche Angaben macht die Bundesregierung zu Meldungen, aus der Türkei seien Personen unterwegs, um die drei genannten Personen zu töten, zu etwaiger Befassung durch Nachrichtendienste des Bundes mit diesen und von ihnen mitgebrachten Informationen sowie über die etwaige Thematisierung des türkischen Auslieferungsgesuches im Zusammenhang mit den aktuellen Verhandlungen Deutschlands sowie der Europäischen Union über mehr türkische Aktivitäten bezüglich Flüchtlingen?