Vermeidung von Interessenkonflikten bei Wirtschaftsprüfern von Parteien mit Beratungsmandat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Wirtschaftsprüferaufsicht sicher, dass bei Wirtschaftsprüfern von Parteien Interessenkonflikte infolge gleichzeitiger Erteilung von Beratungsmandaten vermieden werden und Spenden nicht durch Bezeichnung als langfristige Darlehen verschleiert werden?