Vermeidung von Interessenkonflikten aus der Beschäftigung externer Mitarbeiter beim BMBF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche konkreten "Vorkehrungen" und "organisatorische[n] Maßnahmen" will das Bundesministerium für Bildung und Forschung "Interessenkonflikte […] vermeiden", die sich aus der Beschäftigung von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergeben können (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 7. Dezember 2015), und werden diese auch in anderen Bundesministerien angewendet?