Vermeidung von Double-Dip-Gestaltungsmöglichkeiten bei der steuerlichen Betrachtung von Gesellschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Überlegung, zur Vermeidung von Double-Dip-Gestaltungsmöglichkeiten bei der steuerlichen Betrachtung von Gesellschaften und deren Gesellschaftern innerdeutsch den Abzug zu versagen, wenn ein Abzug der gleichen Kosten auf einer anderen Ebene im Ausland erfolgen kann, und wie begründet es die Bundesregierung, dass sie ausweislich der Antwort auf meine Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/12239 ausschließlich auf internationale Lösungen setzt?