Vermeidung statistischer Mehrfacherfassungen von positiv auf COVID-19 getesteten Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welche Falldefinitionen, Statistiken und Bewertungen (bitte exakte Namen aller betreffenden Dokumente benennen) fließen nach Kenntnis der Bundesregierung – Bezug nehmend auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 101 auf Bundestagsdrucksache 20/602 – die an das RKI gemeldeten Antigen- und Schnelltests ein, und wie wird sichergestellt, dass es durch die Übermittlung der Antigen- und Schnelltestergebnisse nicht zu einer statistischen Doppelerfassung mit den ebenfalls gemeldeten PCR-Tests der betroffenen Personen gemäß der Praxis, dass nach einem positiven Schnelltest zwingend ein PCR-Test zur Bestätigung erfolgt, kommt?