Vermeidung einer Zulassung von Pestizidwirkstoffen ohne Risikoprüfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass weitere Pestizidwirkstoffe allein aufgrund von Fristüberschreitung der Zulassungsbehörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ohne Risikoprüfung zugelassen werden, wie das EU-weit in den Jahren 2017 und 2018 bei 111 Wirkstoffen geschehen ist, davon in 22 Fällen in Verantwortung deutscher Behörden (vgl. EU-Durchführungsverordnungen 2017/841, 2017/1511, 2018/84, 2018/524, 2018/917 und 2018/1262)?