Vermeidung einer weiteren ethnischen Spaltung im Zuge der Wahlrechtsreform in Bosnien und Herzegowina
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in den geplanten Ratsschlussfolgerungen zum Tagesordnungspunkt "Westlicher Balkan" auf dem EU-Außenministerrat am 10. Mai 2021 festgeschrieben wird, dass eine Reform des Wahlgesetzes in Bosnien und Herzegowina in keinem Fall zu einer weiteren ethnischen Spaltung des Landes führen darf, und inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung das in der ,,Politischen Vereinbarung über die Prinzipien der Änderungen des Wahlrechts in Bosnien und Herzegowina" festgehaltene und aus meiner Sicht gefährliche Prinzip einer ,,legitimen politischen Repräsentation der konstituierenden Völker" auch eines der Prinzipien des zukünftigen Abkommens über eine Wahlrechtsreform in Bosnien und Herzegowina werden (www.consilium.europa.eu/media/49360/cm02859-en21.pdf; www.hdzbih.org/hr/node/5248)?</div>