Vermeidung der Zahlung von Grunderwerbsteuer beim Erwerb Berliner Häuser durch Share Deals
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei wie vielen großen Wohnungsverkäufen (jeweils über 800 Wohneinheiten) hierzulande im Jahr 2020 vermelden die Käufer – beispielsweise internationale Briefkastenfirmen des schottischen Adelsclans Gordon oder der britischen Milliardärsfamilie Pears beim Kauf vieler Berliner Häuser (vergleiche dazu Correctiv.de vom 3. Februar 2020: https://correctiv.org/aktuelles/wem-gehoertdie-stadt/2021/02/03/die-rendite-krieger/) – nach Kenntnis der Bundesregierung durch verschleiernde sogenannte "Share Deals" Grunderwerbsteuer, obwohl so laut Hessisches Ministerium der Finanzen dem deutschen Staat jährlich rund 1 Mrd. Euro Steuer entgehen (vergleiche SR.de vom 3. Februar 2020, www.sr.de/sr/home/nachrichten/dossiers/wemgehoert/wgds_share_deals_erklaert_100.html), und wie wird die Bundesregierung die Schlussberatung ihres Gesetzentwurfs vom 9. August 2019 zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (Bundestagsdrucksache 19/13437), den der Deutsche Bundestag schon am 27. September 2019 seinen Ausschüssen überwies, nun so forcieren, dass derartige steuerschädliche und geldwäscheträchtige Praktiken rasch ausnahmslos ausgeschlossen werden?