Vermeidung der Einschränkung von Grundrechten von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung um sicherzustellen, dass angesichts steigender Fallzahlen und der Möglichkeit eines erneuten Lockdowns Menschen mit Behinderungen durch Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie meiner Ansicht nach nicht erneut stärker in ihren Grundrechten eingeschränkt werden als andere Personen, wie es zum Beispiel der Fall war, als Besuchsverbote in besonderen Wohnformen nach § 42a Absatz 2 SGB XII erlassen wurden oder Werkstätten für behinderte Menschen komplett schließen mussten?