Vermeidung der Doppelbesteuerung von französischen Grenzgängern in Kurzarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind aus Sicht der Bundesregierung Maßnahmen erforderlich, um der bestehenden Problematik der Berechnung und "doppelten Besteuerung" von Entgeltersatzleistungen, unter die auch das Kurzarbeitergeld fällt, von in Frankreich lebenden und in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Grenzpendlern) entgegenzuwirken (vgl. www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/blickzumnachbarn/frankreich/kurzarbeitergeld-eu-leitet-vertragsverletzungsverfahren-gegen-deutschland-ein_aid-77644299), und falls ja, was plant die Bundesregierung, um das Problem der Doppelbesteuerung zu lösen?