Vermeidung der Doppelbesteuerung nach den OECD-Musterregeln bzw. -Vereinbarungen zur Mindestbesteuerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird nach den OECD-Musterregeln zur Mindestbesteuerung eine Doppelbesteuerung in den Fällen vermieden, in denen ein Staat die IIR (Income Inclusion Rate) anwendet und später die unterbesteuerten Gewinne repatriiert werden?<br /> <br /> Wie wird nach der OECD-Mustervereinbarung zur Mindestbesteuerung eine Doppelbesteuerung in den Fällen vermieden, in denen ein Staat die UPR (Undertaxed Payment Rule) anwendet und im Anschluss die Gewinne an ein Hochsteuerland ausgeschüttet werden?