Vermeidbare Todesfälle im Zusammenhang mit Schlaganfall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen oder ausschließen, dass die in der fünften Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung veröffentlichten Zahlen über vermeidbare Todesfälle im Zusammenhang mit Schlaganfall (vgl. Seite 22) nicht berücksichtigen, ob die außerhalb von Stroke Units behandelten Patientinnen und Patienten u. a. wegen Komorbiditäten ein palliatives und kein kuratives Behandlungsziel hatten und genau deswegen außerhalb von Stroke Units behandelt wurden, so dass diese per einfachem Dreisatz aus Abrechnungsdaten ermittelten Zahlen deshalb und aus anderen Gründen die Anzahl der vermeidbaren Todesfälle auch stark überzeichnen können, und ist es Ziel der Bundesregierung, dass auch alle Menschen mit palliativem Behandlungsziel (z. B. wegen einer Patientenverfügung) im Falle eines Schlaganfalls in Stroke Units behandelt werden?