Verlust des Rechts auf Freizügigkeit bzw. Einreiseverbote für straffällige Ausländer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gegen wie viele der 783.876 Ausländer, gegen die im Jahr 2022 in der Bundesrepublik wegen einer Straftat ermittelt worden ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 20/10565), ist ein Verlust des Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland respektive ein Einreiseverbot nach Deutschland erwirkt worden, und gegen wie viel Prozent der behördlich geführten "Gefährder" aus dem Phänomenbereich des Islamismus ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit ist bis zum Zeitpunkt der Fragestellung ein Verlust des Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland respektive ein Einreiseverbot nach Deutschland erwirkt worden?