Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vor der vereinbarten Abschaffung der Optionspflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung vermeiden (Rechtsverordnung, Schreiben etc.), dass noch vor der geplanten Abschaffung der "Optionspflicht" bzw. des "Optionszwanges" (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 11: "Wer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, soll seinen deutschen Pass nicht verlieren und keiner Optionspflicht unterliegen." und S. 105: "Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert.") deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund von § 29 Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) verlieren, und wie geht sie derzeit mit Fällen um, in denen Menschen bereits nach § 29 Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 2 StAG ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben?