Verletzung von Nebenbestimmungen der Ministererlaubnis im Fall der Übernahmen von Kaiser's Tengelmann durch Edeka
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Nebenbestimmungen der Ministererlaubnis im Fall der Übernahmen von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA, insbesondere der Anspruch von Kaiser’s-Tengelmann-Mitarbeiterinnen auf "qualitative Beschäftigungssicherung", verletzt werden (vgl. WAZ vom 20. März 2018: "Psychokrieg: Ex-Tengelmänner in Mülheim klagen über EDEKA", online unter www.waz.de/staedte/muelheim/ex-tengelmänner-in-muelheim-klagen-ueber-edeka-id213766549.html), und welche Gespräche gab es zwischen der Bundesregierung und EDEKA, um den genannten Fall sowie mögliche weitere Fälle von Verstößen gegen die Bestimmungen der Ministererlaubnis zu besprechen?