Verletzung eines Zivilisten durch Einsatz eines Laser-Waffenleitsystems laut Pressebericht
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Hält die Bundesregierung die Berichte der Zeitung „RHEINPFALZ am Sonntag“ vom 30. November 2008 für glaubwürdig, nach denen am 7. Oktober 2008 bei einer deutsch-niederländischen Luftwaffenübung über dem Raum Offenbach/Queich im Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz, ein Zivilist durch Einsatz eines „Laser-Waffenleitsystems“ zu Schaden gekommen sein soll, und wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung zur Aufklärung unternommen, bzw. welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Wiederholungen zu vermeiden?</span> <span><br /> <br /> </span><span>Wenn die Bundesregierung die genannten Berichte nicht für glaubwürdig hält und nicht weiter verfolgen will, womit begründet sie diese Einschätzung und Vorgehensweise?</span> <span><br /> </span>