Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch einseitige Information der Abgeordneten des deutschen Bundestages
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet das Bundesministerium für Bildung und Forschung die mögliche Kritik, dass aufgrund der einseitigen Information von nur einem und nicht von allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die einen Wahlkreis repräsentieren, die Öffentlichkeitsarbeit von Mitgliedern des Deutschen Bundestages ungleich unterstützt und damit der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird?